Die auf Waren und Dienstleistungen erhobene japanische Verbrauchssteuer (JCT) ist den meisten Japanern bekannt. Unternehmen, die Zahlungen und die zugehörige JCT für in Japan verkaufte Waren erhalten, müssen bei Einreichung ihrer endgültigen Steuererklärungen den Betrag der JCT berechnen und diesen Betrag an den Staat abführen.
Damit ein Unternehmen, das bei einer Transaktion einen Kauf getätigt hat, für den Einkauf eine Steuergutschrift für JCT in Anspruch nehmen kann, muss der/die Verkäufer/in eine qualifizierte Rechnung ausstellen, die die Anforderungen des Rechnungssystems erfüllt. Der/die Verkäufer/in muss eine Kopie aufbewahren, und der/die Käufer/in muss das erhaltene Originaldokument aufbewahren. Die Handhabung von JCT für Transaktionen bestimmt, ob die Steuergutschrift für den Kauf gilt. Daher müssen Unternehmen vor dem Fortfahren korrekt verstehen, ob eine Transaktion steuerpflichtig ist.
Vor allem in der heutigen zunehmend globalisierten Welt stellen sich häufig Fragen, ob JCT für Transaktionen im Ausland gilt – wie z. B. Beschaffungen außerhalb Japans – und wie JCT bei Geschäften mit ausländischen Unternehmen gehandhabt werden sollte. In diesem Artikel wird erläutert, wie japanische Unternehmen, die im Ausland tätig sind, mit der JCT umgehen sollten.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Transaktionen im Ausland und japanische Verbrauchssteuer (JCT)
- Definition von Transaktionen im Ausland
- Transaktionen, die der japanischen Verbrauchssteuer (JCT) unterliegen
- Exporttransaktionen und Steuerbefreiungen
- Auswirkungen des japanischen Rechnungssystems auf Transaktionen im Ausland
- Wie kann Sie Stripe Tax dabei unterstützen
Transaktionen im Ausland und japanische Verbrauchssteuer (JCT)
Im Allgemeinen wird JCT auf Waren und Dienstleistungen erhoben, die in Japan gekauft und konsumiert werden. Die Handhabung von JCT wird grob in steuerpflichtig, steuerfrei, nicht steuerpflichtig und steuerbefreit unterteilt. Welche Kategorie gilt, hängt von der Transaktion ab.
Auslandstransaktionen (d. h. Transaktionen außerhalb Japans) fallen unter die Kategorie „Transaktionen, die nicht der Besteuerung unterliegen“ oder „Steuerfreie Transaktionen“ im Sinne der Definition der japanischen Nationalen Steuer-Agentur (NTA). Daher fällt keine JCT für Auslandstransaktionen an. Andererseits werden Transaktionen, die der JCT unterliegen, als „Inlandstransaktionen“ und „Importtransaktionen“ eingestuft. Im Folgenden erläutern wir diese Begriffe im Detail.
Definition von Auslandstransaktionen
Auslandstransaktionen sind steuerfreie Transaktionen. In der Regel wird JCT nicht auf sie angewendet. Es ist jedoch wichtig zu wissen, welche Arten von Transaktionen als Auslandstransaktionen eingestuft werden.
Zu den Kriterien, die bestimmen, ob es sich bei einer Transaktion um eine Auslandstransaktion handelt oder nicht, gehören die folgenden:
- Nach Abschluss der Transaktion befindet sich das Produkt außerhalb Japans.
- Nach Abschluss der Transaktion befindet sich der Standort der erbrachten Dienstleistungen außerhalb Japans.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte gehen wir auf einige Fälle ein, die als Auslandstransaktionen gelten. Wir haben sie in „Vermögensübertragungen und Darlehen“ und „Erbringung von Dienstleistungen“ unterteilt.
Auslandstransaktionen, die als Vermögensübertragungen und Darlehen eingestuft werden
Nach der NTA beziehen sich Vermögensübertragungen und Vermögensdarlehen auf Folgendes:
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Vermögensübertragungen: Übertragung eines Vermögenswerts an eine andere Partei durch einen Vertrag (z. B. einen Verkauf) unter Beibehaltung der Identität des Vermögenswerts, einschließlich seiner Qualität
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Vermögensdarlehen: Begründung von Rechten an Vermögenswerten und Verleih von Vermögenswerten an andere zur Verwendung
Befindet sich der Standort der Vermögenswerte innerhalb Japans, gilt die Transaktion als inländisch. Wenn beispielsweise ein ausländisches Unternehmen Immobilien erwirbt – wie beispielsweise ein Gebäude innerhalb Japans –, wird dies nicht als Auslandstransaktion angesehen. Stattdessen wird es als Inlandstransaktion eingestuft. Wenn ein japanisches Unternehmen hingegen Immobilien im Ausland erwirbt, handelt es sich um eine Auslandstransaktion und wird als steuerfreie Transaktion eingestuft, die von der JCT befreit ist.
Wie im Folgenden jedoch ausführlich erläutert, ist es wichtig zu verstehen, dass die Übertragung oder Verpachtung von Grundstücken eine nicht steuerpflichtige Transaktion darstellt und nicht der JCT unterliegt.
Auslandstransaktionen, die als Erbringung von Dienstleistungen eingestuft werden
Obwohl es im Japanischen verschiedene Begriffe für „Dienstleistungen“ gibt, bezieht sich die Erbringung von Dienstleistungen in erster Linie auf Folgendes:
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Erbringung von Dienstleistungen: Erbringung von Dienstleistungen wie Beherbergung und Gastronomie sowie von Dienstleistungen, die auf spezialisierten Kenntnissen und Fähigkeiten niedergelassen sind, z. B. von Ärzten und Anwälten
Wenn ein japanisches Unternehmen beispielsweise einen im Ausland ansässigen Webdesigner für die Erstellung von Websites bezahlt, handelt es sich um eine Dienstleistung, die nicht in Japan erbracht wird. Mit anderen Worten, es handelt sich um eine Auslandstransaktion, wenn die Dienstleistungen aus dem Ausland erbracht werden. Daher wird die Auslandstransaktion als steuerfreie Transaktion behandelt, und JCT fällt nicht an.
Im Gegensatz dazu sind die Ausgaben für eingehenden Tourismus, also durch ausländische Touristinnen und Touristen, die Japan besuchen, innerhalb Japans ein Beispiel für Dienstleistungen, die der JCT unterliegen. Wenn Touristen aus dem Ausland während ihres Aufenthalts in Japan Unterkünfte wie Hotels oder japanische Gasthäuser nutzen, gilt die JCT für die Unterkunft, da sich sowohl der Standort der Dienstleistung als auch der Ort der Erbringung innerhalb Japans befinden. Diese Steuer wird erhoben, auch wenn die Dienstleistung von Ausländerinnen und Ausländern genutzt wird, die keine inländischen Anschriften in Japan haben. Gesundheitsdienstleistungen wie medizinische Versorgung und Hebammen werden jedoch wie als nicht steuerpflichtige Transaktionen behandelt, ähnlich wie die oben beschriebene Übertragung oder Verpachtung von Grundstücken.
Auf Grundlage dieser Erklärung könnte man davon ausgehen, dass Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen innerhalb Japans immer als Inlandstransaktionen eingestuft werden. Die folgenden Fälle gelten jedoch als Export-Transaktionen, obwohl sie ursprünglich innerhalb Japans durchgeführt wurden. Im Folgenden erläutern wir Export-Transaktionen im Detail. Das wichtigste Detail, das Sie sich dabei merken sollten, ist, dass sie von der JCT ausgenommen sind:
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Waren, die sich innerhalb Japans befinden: Waren, die nicht im Inland verbraucht werden und von Kundinnen und Kunden gekauft werden, die außerhalb Japans wohnhaft sind
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Dienstleistungen innerhalb Japans: Transaktionen, die nicht im Inland abgeschlossen werden, mit Empfänger/innen im Ausland statt in Japan.
Daher gibt es in Fällen, in denen keine JCT anfällt, die Kategorien steuerfrei, nicht steuerpflichtig und steuerbefreit. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen den einzelnen Kategorien gut zu verstehen.
Transaktionen, die der japanischen Verbrauchssteuer (JCT) unterliegen
JCT kann für Inlands- und Importtransaktionen gelten. Im Folgenden werfen wir einen genaueren Blick auf die einzelnen Transaktionen.
Inlandstransaktionen
Transaktionen, bei denen JCT anfällt, werden als „steuerpflichtige Transaktionen“ bezeichnet. Innerhalb Japans durchgeführte Transaktionen, die alle folgenden Anforderungen erfüllen, unterliegen der Besteuerung. Der steuerpflichtige Unternehmensbetreibr muss die während der Transaktion erhobene JCT an die nationale Behörde abführen. Hier sind die Anforderungen an Transaktionen:
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Von Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit durchgeführt: Hierbei handelt es sich um Übertragungen von Vermögenswerten für Geschäftszwecke und nicht für den persönlichen Gebrauch, die wiederholt, kontinuierlich und unabhängig durchgeführt werden.
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Gegen Entgelt durchgeführt: Gegen Entgelt getätigte Transaktionen umfassen die Übertragung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen.
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Übertragene Vermögenswerte oder Dienstleistungen einbeziehen: Dazu können Übertragungen von Vermögenswerten, Vermögensdarlehen oder die Erbringung von Dienstleistungen gehören, wie oben erläutert.
Transaktionen, die für Waren oder Dienstleistungen innerhalb Japans durchgeführt werden, gelten im Allgemeinen als Inlandstransaktionen. Verträge mit ausländischen Unternehmen über in Japan erbrachte Dienstleistungen gelten daher als Inlandstransaktionen und unterliegen der JCT.
Einige Transaktionen gelten jedoch entweder als Transaktionen, bei denen der Einzug der JCT unerwünscht ist, oder als Transaktionen, die sozialpolitische Erwägungen erfordern. Daher gelten sie, selbst wenn es sich um Inlandstransaktionen handelt, als nicht steuerpflichtige Transaktionen und unterliegen nicht der JCT. Hier sind Beispiele für diese Transaktionen:
- Übertragung oder Verpachtung von Grundstücken
- Übertragung von Wertpapieren und Geschenkgutscheinen
- Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen (z. B. medizinische Leistungen, Hebammen-, Pflegedienste)
- Studiengebühren nach dem Schulbildungsgesetz
Die NTA gibt Informationen über die Einzelheiten weiterer nicht steuerpflichtiger Transaktionen.
Importtransaktionen
Wie der Name schon sagt, sind Importtransaktionen Transaktionen, die die Einfuhr von Waren aus dem Ausland nach Japan betreffen. Die NTA wendet in der Regel für Waren, die aus dem Ausland importiert werden, JCT an.
Darüber hinaus werden aus dem Ausland eingeführte Waren vorübergehend in zusammenhängenden Gebieten innerhalb des vom Zollkommissar benannten Landes gespeichert. Wenn diese eingeführten Waren aus dem zusammenhängenden Gebiet abgeholt werden, muss eine Einfuhranmeldung eingereicht und die erforderliche JCT bezahlt werden. Mit Ausnahme bestimmter Produkte kann die Zollbehörde jedoch auf die JTC verzichten, wenn der steuerpflichtige Wert der eingeführten Waren weniger als 10.000 ¥ beträgt.
Export-Transaktionen und Steuerbefreiungen
„Steuerbefreit“ bedeutet, dass keine Steuern gezahlt werden müssen. In den letzten Jahren haben Bekleidungsgeschäfte und Drogerien zur effektiveren Gewinnung von Touristen aus dem Ausland als Kundinnen und Kunden proaktiv daran gearbeitet, steuerbefreite Einkäufe anzubieten. Steuerbefreite Einkäufe in diesen Geschäften sind nur für Nichtansässige ohne Inlandsadresse in Japan verfügbar, wie z. B. ausländische Touristinnen und Touristen, die Japan besuchen. Die Ausnahme von der Steuer gilt nur für Waren und Dienstleistungen, die nicht innerhalb des Landes konsumiert werden. Mit anderen Worten: Die Ausnahme von der Steuer ist eine Maßnahme, die nur auf Export-Transaktionen von Waren angewendet wird, die nicht innerhalb Japans konsumiert werden.
In den folgenden Fällen gilt für Export-Transaktionen eine Steuerbefreiung:
- Übertragung oder Darlehen von Vermögenswerten als Inlandsexporte
- Erbringung von Dienstleistungen für Nichtansässige
Grenzüberschreitender E-Commerce ist eines der wichtigsten Beispiele für Export-Transaktionen. Wenn ein japanisches Unternehmen Bestellungen per Post im Ausland für Kundinnen und Kunden abwickelt – wie z. B. beim grenzüberschreitenden E-Commerce –, wird keine JCT erhoben. Dies liegt daran, dass die von Kundinnen und Kunden im Ausland gekauften Produkte dazu bestimmt sind, außerhalb Japans ausgeführt und im Ausland konsumiert zu werden. Für Unternehmen, die Online-Shops betreiben, die Kundinnen und Kunden im Ausland ansprechen, ist es wichtig, das Konzept der JCT für grenzüberschreitenden E-Commerce zu verstehen, um sicherzustellen, dass Kundinnen und Kunden im Ausland keine JCT berechnet wird.
Der Verkauf und Vertrieb digitaler Inhalte im Ausland – wie japanische Anime- und TV-Shows – hat in den letzten Jahren weltweit an Popularität gewonnen. Diese Transaktionen sind für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz im Ausland ebenfalls von der JCT ausgenommen. Bei digitalen Inhalten wird die Bestimmung auf der Grundlage des tatsächlichen Wohnsitzes der Person vorgenommen, die die Dienstleistung in Anspruch nimmt. Wenn die Kundin/der Kunde im Ausland lebt, wird die Transaktion als eine Dienstleistung angesehen, die für einen Nichtansässigen erbracht wird und von der Steuer befreit ist.
Es ist wichtig zu bedenken, dass die JCT auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird, die in Japan konsumiert werden.
Auswirkungen des japanischen Rechnungssystems auf Auslands-Transaktionen
Nachdem das Rechnungssystem in Japan eingeführt wurde, könnten sich Unternehmen fragen, ob sie qualifizierte Rechnungen für Auslands-Transaktionen oder Inlands-Transaktionen mit Unternehmen im Ausland ausstellen müssen oder nicht.
Inlands-Transaktionen, die der JCT unterliegen, müssen die Vorgaben des Rechnungssystem erfüllen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Transaktion mit einem ausländischen Unternehmensbetreiber erfolgt. Andererseits wird die JCT nicht auf die Einfuhr von Waren bei Transaktionen erhoben, die im Ausland abgeschlossen werden. In diesen Fällen gilt das Rechnungssystem nicht.
Im Folgenden werden Fälle aufgeführt, in denen sich das Rechnungssystem auf Auslands-Transaktionen auswirkt.
Transaktionen mit ausländischen Unternehmen mit dauerhaften Betriebsstätten (Permanent Establishments, PEs) in Japan
Ausländische Unternehmen mit dauerhaften Betriebsstätten – wie Filialen oder Fabriken in Japan – werden als steuerpflichtige Unternehmen bezüglich der JCT behandelt, da die dauerhafte Betriebsstätte selbst Inlands-Transaktionen durchführt. Damit ein steuerpflichtiges Unternehmen die Steuergutschrift für den Kauf anwenden kann, muss es eine qualifizierte Rechnung vom Lieferanten erhalten. Das bedeutet, dass das andere Unternehmen das Rechnungssystem erfüllen muss. Darüber hinaus muss die dauerhafte Betriebsstätte auch qualifizierte Rechnungen an alle Unternehmen ausstellen, mit denen sie Geschäfte tätigt. Daher müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, wie z. B. die Erteilung einer Registrierungsnummer im Rechnungssystem.
Transaktionen mit ausländischen Unternehmen, die der JCT unterliegen, ohne dauerhafte Betriebsstätten
Die Verwendung des Rechnungssystems wird nicht allein durch die Tatsache bestimmt, ob ein Unternehmen eine dauerhafte Betriebsstätte innerhalb Japans hat. Daher müssen japanische Unternehmen bei Transaktionen mit ausländischen Unternehmen, die aktiv innerhalb Japans handeln, vorsichtig sein.
Erstens müssen sich ausländische Unternehmen, die die von der NTA festgelegten Bedingungen erfüllen, bei der Durchführung von Inlands-Transaktionen als steuerpflichtige Körperschaften registrieren. Dies gilt auch, wenn die Unternehmen keine dauerhaften Betriebsstätten innerhalb Japans haben. Mit anderen Worten, ein japanisches Unternehmen, das Transaktionen mit dieser Art von ausländischen Unternehmen durchführt, muss verlangen, dass das Unternehmen ein Aussteller qualifizierter Rechnungen wird. Dies bedeutet letztendlich, dass beide Unternehmen das Rechnungssystem erfüllen müssen.
Unabhängig davon, ob Transaktionen innerhalb oder außerhalb Japans stattfinden, ist es für Unternehmen wichtig zu verstehen, wie die JCT gehandhabt werden muss. Dies gilt insbesondere bei Transaktionen mit ausländischen Unternehmen. Unternehmen, die qualifizierte Rechnungen in Compliance mit dem Rechnungssystem erstellen müssen, sollten die Pflichtfelder für qualifizierte Rechnungen im Voraus kennen.
Bei der Erstellung qualifizierter Rechnungen ist es wichtig, ein automatisches Tool zur Erstellung von Rechnungen oder eine Buchhaltungssoftware zu verwenden, die mit dem Rechnungssystem konform ist. Dazu können Tools mit automatischen JCT-Berechnungsfunktionen gehören. Die Verwendung eines umfassenden Online-Tools, das Buchhaltungsvorgänge unterstützt, kann dazu beitragen, die Ausstellung und Speicherung qualifizierter Rechnungen zu vereinfachen. Es kann auch den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Verwaltung von Forderungen, für den Einzug von Zahlungen und für den Abgleich von Transaktionen reduzieren. Dies kann eine effizientere Abwicklung von Abrechnungsvorgängen ermöglichen.
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Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.