Korrekturrechnungen: Was versteht man darunter und wann sollten spanische Unternehmen sie verwenden?

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  1. Einführung
  2. Was ist eine Korrekturrechnung?
  3. Unterschiede zwischen Korrekturrechnungen und Stornorechnungen
  4. Wann ist die Ausstellung einer Korrekturrechnung in Spanien verpflichtend?
  5. Beispiel für eine Korrekturrechnung in Spanien
  6. So erstellen Sie mit Stripe eine Korrekturrechnung
  7. Häufig gestellte Fragen zu Korrekturrechnungen in Spanien
    1. Kann ein Unternehmen eine Korrekturrechnung ausstellen, um die Steuerbemessungsgrundlage zu erhöhen?
    2. Kann ein Unternehmen eine Korrekturrechnung ausstellen, wenn die ursprüngliche Rechnung keine Umsatzsteuer enthält?
    3. Wie wird eine Korrekturrechnung erfasst?

Laut der Europäischen Kommission, wurden 7,6 % der Umsatzsteuer (USt.)), die 2023 in Spanien eingezogen werden sollte, nicht erhoben. Dies ist teilweise auf Verwaltungs- und Berechnungsfehler zurückzuführen. Um solche Vorfälle zu reduzieren, wurde in dem gleichen Jahr das Gründungs- und Wachstumsgesetz (Crea y Crece) verabschiedet. Das Gesetz führte mehrere Änderungen und verpflichtende Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung ein.

Elektronische Rechnungsstellung reduziert den Bedarf an manuellen Eingriffen. Dadurch werden auch Fehler auf Rechnungen reduziert. Dies beseitigt jedoch nicht alle Ungenauigkeiten bei der Ausstellung von Rechnungen und auch nicht die Notwendigkeit, spätere Änderungen an Rechnungen vorzunehmen, um Rabatte anzuwenden oder Retouren zu dokumentieren. Unabhängig vom Grund für die Änderung einer ursprünglichen Rechnung bieten spanische Vorschriften einen rechtlichen Mechanismus dafür: die Korrekturrechnung. In diesem Artikel erklären wir, was Korrekturrechnungen sind und wann und wie sie auszustellen sind.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist eine Korrekturrechnung?
  • Unterschiede zwischen Korrekturrechnungen und Stornorechnungen
  • Wann ist die Ausstellung einer Korrekturrechnung in Spanien verpflichtend?
  • Beispiel für eine Korrekturrechnung in Spanien
  • So erstellen Sie mit Stripe eine Korrekturrechnung
  • Häufig gestellte Fragen zu Korrekturrechnungen in Spanien

Was ist eine Korrekturrechnung?

Eine Korrekturrechnung dient der Änderung einer früheren Rechnung und erfasst die vorgenommenen Korrekturen. Sie muss ausgestellt werden, wenn die Änderungen die Steuerbemessungsgrundlage, den Steuerbetrag oder die identifizierenden Informationen auf einer zuvor ausgestellten Rechnung betreffen. In Spanien gibt es drei Arten von Korrekturrechnungen, nämlich bei Differenzen, Ersatzrechnungen und Stornorechnungen.

  • Korrekturrechnungen bei Differenzen: Diese korrigierenden Rechnungen ergänzen die ursprünglichen Rechnungen und dienen dazu, spezifische Fehler zu korrigieren.
  • Korrekturrechnungen als Ersatz: In diesem Fall storniert die Korrekturrechnung die frühere Rechnung und ersetzt sie rechtskräftig. Sie wird ausgestellt, um verschiedene Arten von Fehlern in den verpflichtenden Informationen auf der ursprünglichen Rechnung zu korrigieren, wie etwa eine falsche Steueridentifikationsnummer (NIF) bei einer B2B-Transaktion.
  • Korrekturrechnungen für Gutschriften: Dieser Untertyp der Korrekturrechnung wird auch als „Stornorechnung“ bezeichnet und dient der Angabe einer Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage aufgrund von Retouren oder Rabatten. Sie werden ausgestellt, um Beträge zurückzuerstatten, die die geschuldeten Beträge überstiegen.

Unterschiede zwischen Korrekturrechnungen und Stornorechnungen

Korrekturrechnungen haben laut den gesetzlichen Vorschriften den Zweck, Fehler in zuvor ausgestellten Rechnungen zu korrigieren. Stornorechnungen sind eine Unterkategorie von Korrekturrechnungen. Daher teilen sie einige Merkmale. Beispielsweise werden beide verwendet, um frühere Rechnungen zu ändern, und beide müssen praktisch die gleichen Informationen enthalten. Es gibt jedoch bestimmte Unterschiede, die von der Art der Rechnung abhängen. Dies sind die wichtigsten Unterschiede:

  • Identifizierung der vorherigen Rechnung
    Korrekturrechnungen müssen verpflichtend die ursprüngliche Rechnung benennen. Bei Stornorechnungen, die bei Anwendung eines Rabatts aufgrund des Kaufvolumens ausgestellt werden, um die Steuerbemessungsgrundlage zu ändern, ist es hingegen nicht notwendig, die frühere Rechnung zu identifizieren. Stattdessen reicht es aus, den Zeitraum anzugeben, wie in Artikel 15.4 des Königlichen Dekrets 1619/2012 festgelegt.
  • Art der Änderung
    Korrekturrechnungen ermöglichen Auf- und Abwärtskorrekturen sowie andere Berichtigungen, die etwa die Rechnungsnummer, das Datum oder den Kundennamen betreffen können. Bei Stornorechnungen hingegen sind nur Abwärtskorrekturen des Betrags (d. h. Reduzierungen) zulässig.
  • Positiver oder negativer Betrag
    Der Betrag einer Korrekturrechnung kann je nach angewendeter Korrektur positiv oder negativ sein. Bei einer Stornorechnung ist der Betrag jedoch immer negativ, da er ausschließlich einen Saldo zugunsten des Kunden/der Kundin widerspiegelt.

Wann ist die Ausstellung einer Korrekturrechnung in Spanien verpflichtend?

In Artikel 15 des Königlichen Dekrets 1619/2012 sind Fälle aufgeführt, in denen in Spanien Korrekturrechnungen ausgestellt werden müssen. Hier ist eine Zusammenfassung der drei Fälle:

  • Inhaltliche Fehler
    Es ist verpflichtend, eine Korrekturrechnung auszustellen, wenn die Rechnung inhaltliche Fehler aufweist, die etwa ihre Nummer oder Serie, das Datum, identifizierende Informationen oder die Beschreibung der Transaktionen betreffen.
  • Fehler bezüglich der Steuerbemessungsgrundlage
    Wenn der tatsächliche Wert der Transaktion nicht mit dem auf der ursprünglichen Rechnung angegebenen Wert übereinstimmt, ist eine Korrekturrechnung verpflichtend. Wenn die ursprüngliche Steuerbemessungsgrundlage reduziert wird (z. B. durch Anwendung eines Rabatts oder durch Erhalt einer Rückerstattung für einen Kauf), gilt die ausgestellte Rechnung als Stornorechnung.
  • Fehler bezüglich der Steuerbeträge
    Dies ist der Fall, wenn die Steuerbemessungsgrundlage korrekt ist, aber der Steuerbetrag Fehler aufweist. Dazu kommt es üblicherweise, wenn der Umsatzsteuersatz manuell berechnet oder fälschlicherweise angenommen wird, eine Transaktion sei eine von der Umsatzsteuer befreite Transaktion.

Für in Insolvenzverfahren ausgestellte Stornorechnungen werden durch das Insolvenzrecht Fristen festgelegt. Jedoch müssen Korrekturrechnungen ausgestellt werden, sobald ein Unternehmen von der Situation erfährt. Dies muss innerhalb von vier Jahren nach einer der folgenden Situationen geschehen:

Das Versäumnis, bei diesen verpflichtenden Szenarien innerhalb der festgelegten Fristen eine Korrekturrechnung auszustellen, kann Strafen zur Folge haben. Diese können Bußgelder in Höhe von 50 % bis 100 % der falsch angegebenen Umsatzsteuer umfassen.

Beispiel für eine Korrekturrechnung in Spanien

Korrekturrechnungen variieren je nach den Angaben der ursprünglichen Rechnung, die korrigiert werden müssen. Um die einzelnen Schritte dieses Prozesses besser verstehen zu können, fügen wir im Folgenden ein Beispiel hinzu, das zwei der am häufigsten von spanischen Unternehmen vorgenommenen Änderungen umfasst: Korrekturen identifizierender Informationen und der Steuerbemessungsgrundlage.

Angenommen, ein in Sevilla ansässiges Unternehmen verkauft ein Produkt für 30 € ohne Umsatzsteuer an ein Unternehmen in Barcelona, dessen tatsächlicher Wert jedoch 300 € beträgt. Nach Ausstellung der ersten Rechnung erkennt der Aussteller diesen Fehler und stellt fest, dass auch die Steueradresse des Kunden falsch ist.

Die folgende Tabelle zeigt, wie diese Änderungen auf das neue Dokument anzuwenden sind, um die Einhaltung der Vorschriften der spanischen Steuerbehörden zur Rechnungsstellung zu gewährleisten:

Rechnungsfunktion

Ursprüngliche Rechnung (mit Fehlern)

Korrekturrechnung

Grund für die Modifizierung

Dokumenttyp

RECHNUNG

KORREKTURRECHNUNG

Geben Sie ausdrücklich die korrigierende Natur der Rechnung an.

Serie und Nummer

FA-1518

R-0003

Korrekturrechnungen müssen eine eigene und exklusive Serie verwenden (in der Regel „R“ oder „RECT“). Die Nummerierung muss außerdem innerhalb dieser Serie fortlaufend sein und separat von der Nummerierung der ursprünglichen Rechnung erfolgen.

Ausstellungsdatum

30.01.2026

01.02.2026

Wenn die Korrekturrechnung an einem anderen Datum als die ursprüngliche Rechnung ausgestellt wird, sollte dies durch ein neues Ausstellungsdatum kenntlich gemacht werden.

Verweis auf die ursprüngliche Rechnung

N. z.

Änderung der Rechnung FA-1518, ausgestellt am 30.01.2026, aufgrund eines Fehlers bezüglich der Steuerbemessungsgrundlage und der Rechnungsdetails des Kunden/der Kundin

Nennen Sie den Grund für die Korrektur der ursprünglichen Rechnung und die erforderlichen Angaben, um sie identifizieren zu können. Platzieren Sie diesen Hinweis irgendwo auf der Korrekturrechnung. Er muss nur deutlich sichtbar und lesbar sein.

Kundendaten

Calle Mayor, 125

Calle Atenas, 37

Korrigieren Sie die Fehler in den Rechnungsdaten des Empfängers/der Empfängerin.

Steuerbemessungsgrundlage

30,00 €

300,00 €

Korrigieren Sie den manuellen Fehler, der beim Eingeben der Steuerbemessungsgrundlage des Produkts aufgetreten ist.

USt.-Betrag

6,30 € (21 %)

63,00 € (21 %)

Berechnen Sie den Umsatzsteuerbetrag basierend auf der neuen Steuerbemessungsgrundlage neu.

Gesamtsumme der Rechnung

36,30 €

363,00 €

Geben Sie nach den Anpassungen den endgültigen korrigierten Betrag an.

So erstellen Sie mit Stripe eine Korrekturrechnung

Wenn Sie Stripe Payments verwenden, um Zahlungen für Ihr Unternehmen abzuwickeln, können Sie mehr als 100 Zahlungsmethoden für Kundinnen und Kunden in 195 Ländern anbieten. Dieses Zahlungsgateway vereinfacht den Kaufprozess und ermöglicht es Ihnen, Aktionen anzuwenden, wie z. B. Rabatte auf bestimmte Produkte oder Gutscheine. Unabhängig von der Art der Aktion führt Stripe den Prozess automatisch durch, was hilft, Fehler zu minimieren, die die Ausstellung von Korrekturrechnungen erforderlich machen würden.

Darüber hinaus bietet Stripe zur Erleichterung der Erstellung von Korrekturrechnungen und vielen anderen Vorgängen den Stripe App Marketplace an. Dies ist eine Bibliothek von Anwendungen, die sich einfach mit Ihrer Zahlungsplattform integrieren und selbst an die spezifischsten Anforderungen Ihres Unternehmens anpassen lassen.

Eine der im App Marketplace verfügbaren Anwendungen ist Billit, eine wegweisende Plattform für elektronische Rechnungsstellung in Europa, die sich auf die Compliance mit verschiedenen Anforderungen an elektronische Rechnungsstellung in der EU konzentriert. Billit verfügt über automatisierte Funktionen, mit denen Sie das Bankkonto Ihres Unternehmens anbinden und den Abgleich Ihrer Rechnungen vereinfachen können.

Bei Invopop handelt es sich dagegen um eine in Spanien entwickelte Lösung, die spezielle Funktionen zur Bearbeitung von Korrekturrechnungen und anderen geschäftlichen Dokumenten umfasst, um die Einhaltung spanischer Vorschriften sicherzustellen. Eine ihrer wichtigsten Funktionen ist die vollständige Integration in das System zur Ausstellung prüffähiger Rechnungen (VERI*FACTU), um Rechnungen in Echtzeit an die Steuerbehörden zu übermitteln. Dies wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend sein. Darüber hinaus erfüllt Invopop bestimmte regionale Vorschriften, wie TicketBAI im Baskenland, und wird von den lokalen Steuerbehörden der Provinzen Álava, Vizcaya und Guipúzcoa als zertifizierte Software für TicketBAI gelistet.

Häufig gestellte Fragen zu Korrekturrechnungen in Spanien

Kann ein Unternehmen eine Korrekturrechnung ausstellen, um die Steuerbemessungsgrundlage zu erhöhen?

Die Steuerbemessungsgrundlage kann nur bei B2B-Transaktionen mithilfe einer Korrekturrechnung erhöht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Unternehmen einen Rechenfehler macht und einen Preis ohne Umsatzsteuer oder einen niedrigeren Steuerbetrag anwendet und das Unternehmen dies nach Ausstellung der Rechnung feststellt. Wenn der Kunde/die Kundin hingegen eine Privatperson ist (d. h. bei B2C-Transaktionen) und der Grund für die Preiserhöhung nicht durch Artikel 80 des Umsatzsteuergesetzes abgedeckt ist, kann das Unternehmen keine Korrekturrechnung zur Erhöhung des erhobenen Umsatzsteuerbetrags ausstellen.

Dabei gibt es eine Ausnahme: Im Fall einer Erhöhung von Umsatzsteuersätzen kann eine Korrekturrechnung, die diese Erhöhung widerspiegelt, nur vor Ablauf des auf den Monat des Inkrafttretens der Erhöhung folgenden Monats ausgestellt werden.

Kann ein Unternehmen eine Korrekturrechnung ausstellen, wenn die ursprüngliche Rechnung keine Umsatzsteuer enthält?

Ja, laut den gesetzlichen Vorschriften können Unternehmen in den folgenden beiden Fällen Korrekturrechnungen ausstellen, wenn die ursprünglichen Rechnungen keine Umsatzsteuer enthalten:

  • Von der Umsatzsteuer ausgenommene Transaktionen: Eine Korrekturrechnung kann ausgestellt werden, wenn die ursprüngliche Rechnung keine Umsatzsteuer enthalten sollte (z. B. bei innergemeinschaftlichen Transaktionen), jedoch Fehler bezüglich anderer Informationen enthält, etwa Angaben zum Kunden/zur Kundin, zum Artikel usw.
  • Fehler durch Verzicht auf Umsatzsteuer: Dazu kommt es, wenn die ursprüngliche Rechnung Umsatzsteuer enthalten müsste, dies aber nicht angegeben oder zur Steuerbemessungsgrundlage hinzugefügt wurde.

Wie wird eine Korrekturrechnung erfasst?

Die Erfassung einer Korrekturrechnung in Spanien hängt von ihrer Unterkategorie ab, also ob es sich um eine Korrekturrechnung bei Differenzen, um eine Ersatzrechnung oder Stornorechnung handelt. Bei Korrekturrechnungen, die als Ersatzrechnung fungieren, wird die ursprüngliche Rechnung storniert. Daher muss der korrekte Endbetrag, der auf der korrigierten und endgültigen Rechnung angegeben ist, erfasst werden. Bei Korrekturrechnungen bei Differenzen und Stornorechnungen wird nur die Höhe der Differenz erfasst.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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